Nehlsen Cohrs GmbH - Abfallcontainer online bestellen

Nehlsen Cohrs GmbH - bestellen Sie schnell und einfach Container online - 123entsorgung.de macht's möglich! Ihr lokaler Containerdienst Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH bietet Ihnen den Containershop für folgende Gebiete an:

» Heidekreis

Gebiet auswählen

» Anderes Gebiet wählen


Nehlsen Cohrs GmbH

Nehlsen Cohrs GmbH

Ansprechpartner:
Kathrin Witte

Willinger Weg 3a, 29614 Soltau

Telefon: 05191 / 9685-0
Telefax: 05191 / 9685-20
E-Mail: info.cohrs@nehlsen.com
Webseite: http://www.cohrs-entsorgung.de

Kontaktseite: Nehlsen Cohrs GmbH

Container bei Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH online bestellen - jederzeit! 123entsorgung.de macht's möglich

123entsorgung.de ist die einfachste Möglichkeit, Container direkt bei Ihrem lokalen Containerdienst Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH zu bestellen, ohne auf Öffnungs- und Bürozeiten von Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH achten zu müssen. Ihre Bestellung wird direkt an den im Gebiet tätigen Entsorger - in diesem Fall Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH - übermittelt, sodass dieser Ihre Containerbestellung sofort bearbeiten kann. Das Team von Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um etwaige Details zu besprechen, und die Bestellung Ihres Abfallcontainers letztendlich verbindlich abzuschließen.

Sollte sich der von Ihnen benötigte Abfallcontainer nicht im Angebot von Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH befinden, zögern Sie nicht Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH trotzdem zu kontaktieren. Wir wissen aus Erfahrung, dass sich für jede Abfallart, wie zum Beispiel Asbest und asbesthaltige Baustoffe, sowie Dachpappe fast immer eine individuelle Lösung auch außerhalb des online gestellten Angebotes finden lässt.

Wichtiger Hinweis: 123entsorgung.de übernimmt keine Haftung für die angegebenen Preise oder Containergrößen, die Abwicklung der Bestellung oder die jeweiligen Zahlungsmodalitäten, dies liegt einzig in der Verantwortung des jeweiligen Containerdienstes der hier Preise und Containergrößen veröffentlicht oder Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lässt. 123entsorgung.de hat hierauf keinerlei Einfluss und tritt auch nicht als Entsorger oder Containerdienst auf. Probleme oder Beschwerden sind ausschließlich an den jeweiligen Containerdienst zu richten.

Impressum von Nehlsen Cohrs GmbH

Nehlsen Cohrs GmbH
Willinger Weg 3a, 29614 Soltau

Informationen:
Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH
Willinger Weg 3a
29614 Soltau
Telefon: +49 5191 96850
Fax: +49 5191 968520
Geschäftsführer: Thomas Minuth, Andrea Cohrs-Minuth
Handelsregister Lüneburg HRB 101850
USt-ID-Nr. DE 811 310738
www.cohrs-entsorgung.de
Verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Minuth
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit verlinkter Seiten.

Telefon: 05191 / 9685-0
Telefax: 05191 / 9685-20
E-Mail: info@cohrs-entsorgung.de
Webseite: http://www.cohrs-entsorgung.de

» nach oben

Allgemeine Informationen zur Entsorgung bei Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH

Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH
Willinger Weg 3a, 29614 Soltau

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Vertragsschluss
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Abfallbeseitigung H. Cohrs GmbH (nachstehend Auftragnehmer genannt) bei der Gestellung von Abroll- und Absetzcontainern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen an den Besteller des Containers (nachstehend Auftraggeber genannt). Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Der Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Abweichende Abreden / abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart wurden. Die Beweislast für den Inhalt der abweichenden Regelung sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft.
(4) Wenn für die Durchführung des Auftrages nach dem Krw/AbfG eine Transportgenehmigung bzw. ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb vorgeschrieben ist, so legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlagen diese Dokumente vor.

§ 2 Begriff des Containers
(1) Ein Container im Sinne dieser Bedingungen
- ist ein Behälter, der von dauerhafter Beschaffenheit und daher genügend widerstandsfähig ist, um wiederholt verwendet werden zu können,
 geeignet ist, den vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss
näher bezeichneten Abfall aufzunehmen,
 auf verschiedenen Trägerfahrzeugen oder Chassis
befördert und mit dem in ihm befindlichen Beförderungsgut
auf- oder abgeladen werden kann.
(2) Soll der Container weitere Qualifikationen vorweisen,
z.B. kranbar oder stapelbar sein, ist dies vom Auftraggeber
bei Vertragsschluss gesondert anzugeben.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Vertrag erfasst die Bereitstellung eines Containers
zur Aufnahme von Abfällen, die Miete des Containers
durch den Auftraggeber für die vereinbarte Mietzeit
und die Abfuhr des gefüllten Containers zu einer vereinbarten
oder vom Auftragnehmer bestimmten Abladestelle
(Deponie, Verbrennungsanlage, Behandlungsanlage,
Sammelstelle oder dergleichen).
(2) Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, obliegt
dem Auftragnehmer die Auswahl der anzufahrenden
Abladestelle.
(3) Ist die Abladestelle vom Auftraggeber bestimmt
und erweist sie sich zur Aufnahme des beförderten Gutes
als ungeeignet, so bestimmen sich Rechte und Pflichten
des Auftraggebers nach § 419 HGB.

» Diese Seite ausdrucken