Der grundlegende Unterschied zwischen behandeltem und unbehandeltem Altholz ist, dass behandeltes Altholz bereits mit Farben, Lacken oder anderen Chemikalien behandelt wurde. Ein Gartenzaun der zum Beispiel mit Holzschutzmittel, Lasur oder Beize behandelt wurde, kann anders als sein unbehandeltes Pendant nicht mehr ohne Weiteres in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt, sondern muss fachgerecht entsorgt werden.
Behandeltes Altholz findet man quasi in jedem Haushalt, Garten oder beim Abbruch von alten Gebäuden. Da auch beim Verbrennen von behandeltem Altholz giftige und vor allem aber auch umweltschädliche Gase und Dämpfe entstehen, ist auch dies keine erlaubte Möglichkeit behandeltes Altholz zu entsorgen.
Wie entsorgt man behandeltes Altholz?
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie einen Container für Altholz, einen so genannten Altholzcontainer bestellen. Das Altholz wird von Ihrem Containerdienst abgeholt und fachgerecht entsorgt. Auf keinen Fall dürfen behandelte Hölzer verbrannt oder dem Hausmüll zugeführt werden - dies ist mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern verbunden.
Wenn Sie einen Container für Altholz, behandelt bestellen, gelten folgende Faustregeln:
Altholzcontainer, behandelt: Was darf rein?
Beschichtetes, lackiertes oder eingelassenes Holz, Regale, Schränke (auch mit Scharnieren oder Beschlägen), Pressspanplatten, Parkett, Laminat, Dachlatten, Dach- und Konstruktionshölzer, Hölzer aus dem Außenbereich, Bahnschwellen, sowie Fensterholz ohne Glas
Container für Altholz, behandelt: Was darf nicht rein?
Gartenabfälle, Baumschnitt, Dachpappe, Dämmstoffe, Schrott, Mischabfall und Bauschutt. Bei Fremdanteilen wird die gesamte Ladung umdeklariert bzw. als Baustellenmischabfall entsorgt - dies ist in der Regel erheblich teurer.
Allgemeine Hinweise zu Ihrem Abfall
Ob der Abfall verunreinigt, oder wie hoch der Fremdanteil der Ladung ist, wird nach dem Abkippen durch den deponieeigenen Kontrolleur festgelegt.
Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft. Wenn Sie sich unsicher sind, ob und wie Ihr Abfall entsorgt werden darf, wenden Sie sich bitte an Ihren Containerdienst. oder an die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).